Atelier in Genua – Ausschreibung für Kunstschaffende aus Wetzikon

Die Stadt Wetzikon ist neu Mitglied der Städtekonferenz Kultur. Diese verfügt in den Städten Buenos Aires, Kairo, Belgrad und Genua Ateliers für Kunstschaffende, die sie den Mitgliedstädten zur Verfügung stellt. Für einen Aufenthalt in Genua können sich Wetziker Künstlerinnen und Künstler bis am 1. Dezember 2022 bewerben.

Die Städtekonferenz Kultur (SKK) betreibt in Buenos Aires, Kairo, Belgrad und Genua Künstlerateliers, welche sie Kunstschaffenden aus ihren Mitgliedstädten zur Verfügung stellt. Die Ateliers können jeweils von zwei bis drei Personen aus verschiedenen Städten gleichzeitig genutzt werden. Als Neumitglied der SKK lädt die Stadt Wetzikon erstmals ihre Künstlerinnen und Künstler ein, sich für die Zeit vom 1. Juni bis 31. August 2023 für ein Atelier in Genua zu bewerben.


Bezug zur Stadt Wetzikon

Die Ausschreibung richtet sich an Kunstschaffende der Bereiche Bildende Kunst, Fotografie, Video, Film, Theater, Tanz, Literatur und Musik, die einen starken Bezug zur Stadt Wetzikon haben (z.B. jetziger oder früherer Wohnort, zeitweiliger Wirkungsort). Die Benützung des Wohnateliers ist kostenlos. Das Stipendium der Stadt Wetzikon beträgt total 4500 Franken. Dieses Stipendium deckt insbesondere die Lebenskosten vor Ort.


Interessierte Kunstschaffende sollten flexibel, unkompliziert und offen sein sowie bereit, sich auf eine Wohngemeinschaft mit zwei weiteren Kunstschaffenden aus anderen Städten einzulassen. Weiter ist eine Bereitschaft erforderlich, sich während einem halben Jahr mit einer anderen Kultur auseinanderzusetzen und sich an die Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Vor einer Bewerbung empfiehlt es sich dringend, die Informationen zu den Ateliers auf www.skk-cvc.ch zu lesen.

 

Bewerbungsfrist bis 1.12.2022

Bewerbungen müssen bis am 1. Dezember 2022 schriftlich bei der Stadt Wetzikon, Abteilung Kultur, eingereicht werden. Sie müssen neben einem Bewerbungsschreiben Informationen zur Person, zum bisherigen Schaffen und zum während des Atelieraufenthalts geplanten Projekt enthalten. Ausserdem muss die Künstlerin bzw. der Künstler bestätigen, dass sie oder er das Atelier während des gesamten vorgesehenen Zeitraums alleine nutzen wird.
Der Kulturvorstand, der Geschäfts-bereichsleiter Sicherheit, Sport und Kultur sowie der Kulturbeauftragte der Stadt Wetzikon werden bis am 10. Dezember 2022 darüber entscheiden, welche Bewerbung sie berücksichtigen und werden ihren Entscheid so bald als möglich kommunizieren.

 

Für Fragen und allfällige Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Kulturbeauftragten Christophe Rosset: kultur@wetzikon.ch / 044 931 32 17

Kommentieren

Kommentare

Noch keine Kommentare auf dieser Seite.

RSS Feed für Kommentare auf dieser Seite | RSS Feed für alle Kommentare